Häufig gestellte Fragen
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner oder Neurologen aus. Es ist zu beachten, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung mit uns zu vereinbaren und die Verordnung erst kurz davor beim Arzt zu holen.
Ihr verordnender Arzt stellt je nach Störungsbild meist ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von jeweils 30 min., 45 min. oder 60 min. aus. In der Regel findet die Therapie 1-2x pro Woche statt.
Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, führen wir zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch durch, um zu erfahren, weshalb Sie sich oder Ihr Kind bei uns vorstellen und um wichtige Fragen zu klären. Anschließend werden auf spielerische Weise mit moderner Befunderhebung, die sprachlichen Fähigkeiten (Aussprache, Wortschatz, Grammatik) Ihres Kindes überprüft. Danach erläutern wir den jeweiligen Therapieansatz und die weitere Behandlung. Bei erwachsenen Patienten wird ebenfalls nach dem Erstgespräch eine individuell abgestimmte Befunderhebung erhoben und die logopädische Behandlung besprochen.